Dafür gibt es unter dem Reiter "Informationen" zwei weiterführende Videos.
Die ärztliche Untersuchung besteht aus folgenden Untersuchungen:
- Eigenanamnese (Medikamente/ chron. KH)
- Sehschärfe
- Farbsehen (Deck / elektrotechn. Dienst)
- Hörvermögen (5m/ 3m)
- Gewicht (max. BMI 40)
- Ganzkörperuntersuchung
- ggf. weitere Untersuchung
Für die Überprüfung der Sehstärke werden Ihnen verschiedene Kreise (Landoltringe) oder Zahlen oder Buchstaben vorgelegt und Sie müssen diese auf 5m erkennen. Dabei muss die Sehschärfe pro Auge OHNE Sehhilfe, unabhängig vom Dienstzweig, 0,1 betragen.
Ein ausreichendes Sehvermögen für den Decksdienst liegt bei einem Visus von 0,7 auf dem einem Auge und 0,5 auf dem anderen Auge vor (ohne oder mit Sehhilfe). Beim Technischen Dienst ist mindestens ein Visus von 0,4 auf jeweils einem Auge erforderlich.
Für die Überprüfung des Farbsehens werden Ihnen 24 Ishihara-Farbtafeln vorgelegt. Sie bestehen den Test, wenn Sie maximal zwei Tafeln falsch bestimmen.
Das Hörvermögen wird überprüft, indem aus 3 Metern Entfernung in gewöhnlicher Lautstärke auf 1 Ohr zugewandt gesprochen wird und aus 5 Metern Entfernung in Richtung des zugewandten Gesichtes gesprochen wird. Der Test ist bestanden, wenn sowohl mit dem zugewandten Ohr und mit beiden Ohren gleichzeitig alles verstanden worden ist.
Dienstzweig Technischer Dienst: Es muss ohne Hörhilfe, eine Sprache in gewöhnlicher Lautstärke mit beiden Ohren zugleich auf eine Entfernung von 3 Metern verstanden werden; das Gesicht muss dabei dem Untersucher abgewandt sein.
Um authentische Ergebnisse zu erzielen, geschieht dieser Hörtest für den Untersuchenden völlig unbewusst, da der Arzt das in den regulären Untersuchungskontext, während der kompletten Untersuchung, einfließen lässt.